Bei der Überlegung, wieviel Geld darf man monatlich verschenken, stößt man schnell auf Begriffe wie Freibetrag, Schenkung oder Schenkungssteuer. Tatsächlich gibt es in Deutschland keine gesetzliche monatliche Obergrenze für Geldgeschenke. Entscheidend sind vielmehr die geltenden Freibeträge, das Verwandtschaftsverhältnis und der gesamte Wert der Schenkung innerhalb bestimmter Zeiträume.
In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln gelten, wann eine Meldung an das Finanzamt erforderlich ist und wie sich Vermögen rechtssicher übertragen lässt.
Grundlagen der Schenkung und welche Freibeträge gelten
Eine Schenkung liegt immer dann vor, wenn eine Person einer anderen freiwillig einen Vermögenswert überträgt und dafür keine Gegenleistung erhält.
Das kann ein Geldgeschenk, eine Immobilie oder ein anderer Vermögenswert sein. Für die steuerliche Bewertung ist nicht entscheidend, ob das Geld einmalig oder monatlich überwiesen wird, sondern welcher Gesamtwert übertragen wurde.
Das deutsche Steuerrecht richtet sich nach dem ErbStG, also dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Darin sind bestimmte Freibeträge festgelegt, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfallen. Diese steuerlichen Freibeträge sorgen dafür, dass viele Schenkungen zu Lebzeiten vollständig steuerfrei übertragen werden können und keine Steuerpflicht entsteht.
Welche Freibeträge gelten für Angehörige?
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach der Beziehung zwischen Schenker und beschenkter Person. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher fällt der Freibetrag aus.
Zu den wichtigsten Freibeträgen gehören:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Stiefkind: 400.000 Euro
- Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 Euro
- Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro
- Geschwister, Nichte, Neffe sowie Freunde: 20.000 Euro
Diese Höhe der Freibeträge gilt jeweils pro Schenker und dem Beschenkten innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren. Danach kann der Freibetrag erneut vollständig genutzt werden.
Wieviel Geld darf man monatlich verschenken an Freunde?
Eine gesetzliche Grenze dafür, wieviel Geld man monatlich an Freunde verschenken darf, existiert nicht. Maßgeblich ist ausschließlich, ob der Freibetrag von 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren überschritten wird. Werden kleinere Beträge regelmäßig überwiesen, können diese ebenfalls als Schenkung gewertet werden.
Freunde gehören steuerlich nicht zu den nahen Angehörigen und fallen daher in eine ungünstigere Steuerklasse. Wird der Freibetrag von 20.000 Euro überschritten, kann Schenkungssteuer anfallen. Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert der Schenkung und der jeweiligen Steuerklasse.
Monatliche Überweisungen richtig einordnen
Monatliche Zahlungen sind grundsätzlich zulässig. Wer beispielsweise seinem besten Freund jeden Monat 100 Euro überweist, erreicht nach zehn Jahren insgesamt 12.000 Euro und bleibt damit unter dem Freibetrag.
Anders kann es aussehen, wenn monatlich mehrere Tausend Euro überwiesen werden. In diesem Fall sollte immer geprüft werden, ob mehrere Freibeträge genutzt werden können oder ob die regelmäßigen Zahlungen den Freibetrag überschreiten.
Wie viel Geld darf man steuerfrei verschenken?
Ob eine Schenkung steuerfrei bleibt, hängt nicht von einer monatlichen Grenze ab, sondern von den gesetzlichen Freibeträgen. Ein Ehepartner kann Vermögen bis zu einem Wert von 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, während bei anderen Personen häufig deutlich niedrigere Grenzen gelten.
Auch eine Schenkung von Immobilien kann steuerfrei erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Gerade bei Immobilien oder anderen Vermögenswerten empfiehlt sich jedoch eine individuelle steuerliche Beratung, da neben der Schenkungssteuer weitere Vorschriften berücksichtigt werden müssen.
Gelegenheitsgeschenke und größere Geldgeschenke
Nicht jedes Geschenk löst automatisch steuerliche Folgen aus. Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstagen, Hochzeiten oder Weihnachten bleiben in vielen Fällen unproblematisch, sofern sie sich im angemessenen Rahmen bewegen.
Größere Geldgeschenke oder mehrere Übertragungen innerhalb kurzer Zeit sollten dagegen sorgfältig dokumentiert werden. Der Zeitpunkt der Schenkung spielt später eine wichtige Rolle, wenn geprüft wird, ob der Freibetrag gilt oder bereits frühere Übertragungen berücksichtigt werden müssen.
Wieviel Geld darf man steuerfrei verschenken pro Jahr?
Eine jährliche Höchstgrenze für steuerfreie Schenkungen gibt es in Deutschland nicht. Maßgeblich ist ausschließlich der gesetzliche Freibetrag, der innerhalb von 10 Jahren genutzt werden kann.
Dadurch kann eine Person beispielsweise nicht nur einmalig, sondern auch in mehreren Teilbeträgen Vermögen übertragen, solange der Freibetrag innerhalb dieses Zeitraums nicht überschritten wird.
Wer Geld schenken möchte, muss deshalb nicht auf ein Kalenderjahr achten. Entscheidend ist vielmehr, welche Schenkungen innerhalb von zehn Jahren bereits erfolgt sind. Erst wenn die Summe aller Übertragungen den jeweiligen Freibetrag übersteigt, kann Schenkungssteuer anfallen.
Die 10-Jahres-Regel richtig verstehen
Die sogenannte 10-Jahres-Regel gehört zu den wichtigsten Grundlagen der Schenkungssteuer. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist kann derselbe Freibetrag erneut vollständig genutzt werden. Dadurch lassen sich größere Vermögen Schritt für Schritt steuerfrei übertragen.
Ein Beispiel macht das Prinzip deutlich:
Eltern können ihrem Kind heute 400.000 Euro schenken. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist steht erneut ein Freibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung. Auf diese Weise können innerhalb der Lebenszeiten erhebliche Vermögenswerte übertragen werden, ohne dass eine Steuerlast entsteht.
Schenkung dem Finanzamt melden und Fristen beachten
Nicht jede Schenkung muss automatisch versteuert werden. Dennoch besteht häufig eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt. Grundsätzlich muss eine Schenkung dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, sofern kein Notar die Meldung übernimmt, wie es beispielsweise bei einer Schenkung von Immobilien üblich ist.
In der Mitteilung sollten Angaben zur schenkenden Person, zur beschenkten Person sowie zum Wert der Schenkung enthalten sein. Das Finanzamt prüft anschließend, ob die geltenden Freibeträge eingehalten wurden oder ob eine Steuerpflicht besteht.
Wann muss eine Schenkung gemeldet werden?
Ob eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden muss, hängt vom Einzelfall ab. Geldgeschenke zwischen Familienangehörigen bleiben zwar häufig unter den Freibeträgen, dennoch kann eine Mitteilung erforderlich sein.
Folgende Angaben werden in der Regel benötigt:
- Name der schenkenden und der beschenkten Person
- Zeitpunkt der Schenkung
- Wert der Schenkung
- Verwandtschaftsverhältnis
- Art des übertragenen Vermögenswerts
Wurde die Schenkung bereits durch einen Notar beurkundet, erfolgt die Meldung häufig automatisch. In anderen Fällen sollte geprüft werden, ob die Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden muss, um spätere Rückfragen zu vermeiden.
Freibeträge optimal nutzen und Schenkungssteuer minimieren
Mit einer langfristigen Planung lassen sich steuerliche Freibeträge häufig optimal ausschöpfen. Statt einen hohen Betrag auf einmal zu übertragen, entscheiden sich viele Familien dafür, mehrere Schenkungen zu Lebzeiten vorzunehmen. Dadurch können innerhalb von 10 Jahren mehrere Freibeträge genutzt werden.
Je nach Verwandtschaftsgrad unterscheiden sich die Möglichkeiten erheblich. Während Ehepartner und Kinder hohe Freibeträge erhalten, gilt für Freunde oder entfernte Verwandte häufig lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro. Wer diese Unterschiede kennt, kann Vermögen deutlich effizienter übertragen.
Kettenschenkung als legale Gestaltungsmöglichkeit
Immer wieder fällt im Zusammenhang mit größeren Vermögensübertragungen der Begriff Kettenschenkung. Gemeint ist eine Gestaltung, bei der Vermögen über mehrere Personen weitergegeben wird, um unterschiedliche Freibeträge auszunutzen.
Eine Kettenschenkung ist grundsätzlich zulässig, solange sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt. Da hierbei zahlreiche steuerliche Details berücksichtigt werden müssen, sollte eine solche Lösung ausschließlich gemeinsam mit einem Steuerberater geplant werden.
Schenkung innerhalb der Familie und unterschiedliche Freibeträge
Innerhalb der Familie bestehen die größten Möglichkeiten, Vermögen steuerfrei zu übertragen. Wer wissen möchte, wieviel Geld darf man monatlich verschenken, sollte vor allem die geltenden Freibeträge innerhalb der Familie kennen.
Der Gesetzgeber berücksichtigt, dass Vermögen häufig bereits zu Lebzeiten an Kinder oder den Ehepartner weitergegeben werden soll. Deshalb fallen die steuerlichen Freibeträge für nahe Angehörige deutlich höher aus als für entfernte Verwandte oder Freunde.
Je nach Verwandtschaftsgrad sind die gesetzlichen Grenzen unterschiedlich hoch. Während ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner bis zu 500.000 Euro erhalten kann, beträgt der Freibetrag für Kinder und ein Stiefkind 400.000 Euro.
Enkel erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls 400.000 Euro, ansonsten gilt häufig ein Freibetrag von 200.000 Euro. Für eine Nichte oder andere weit entfernte Angehörige beträgt der Freibetrag 20.000 Euro.
Erbschaft und Schenkung sinnvoll miteinander planen
Viele Familien verbinden Schenkungen zu Lebzeiten mit einer langfristigen Nachfolgeplanung. Dadurch kann Vermögen bereits frühzeitig übertragen werden, anstatt erst im Rahmen einer Erbschaft. Das reduziert in vielen Fällen die spätere Erbschaftssteuer und schafft gleichzeitig finanzielle Sicherheit für die nächste Generation.
Da der Freibetrag innerhalb von zehn Jahren erneut genutzt werden kann, lässt sich die Vermögensübertragung über einen längeren Zeitraum verteilen. Diese Möglichkeit nutzen viele Familien, um Immobilien, Geld oder andere Vermögenswerte schrittweise und steuerfrei schenken zu können.
Wieviel Geld darf man monatlich verschenken? Typische Fehler vermeiden
Viele Menschen gehen irrtümlich davon aus, dass kleine monatliche Überweisungen grundsätzlich keine Schenkung darstellen. Tatsächlich werden regelmäßige Zahlungen jedoch zusammengerechnet. Entscheidend ist immer der gesamte Wert der Schenkung innerhalb des maßgeblichen Zeitraums und nicht die Höhe einzelner Überweisungen.
Ebenso wird häufig übersehen, dass unterschiedliche Freibeträge gelten und diese nicht beliebig zwischen mehreren Personen übertragen werden können.
Wird ein Freibetrag überschritten oder werden Freibeträge überschritten, kann eine Schenkungssteuer anfällt. Daher sollten größere Geldgeschenke sorgfältig dokumentiert werden, damit sich sämtliche Übertragungen nachvollziehen lassen.
Praktische Hinweise für Schenker und Beschenkte
- Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren berücksichtigen.
- Den Wert der Schenkung nachvollziehbar dokumentieren.
- Fristen für eine Meldung an das Finanzamt einhalten.
- Bei hohen Vermögenswerten steuerlichen Rat einholen.
- Mehrere Freibeträge sinnvoll nutzen, sofern dies rechtlich zulässig ist.
Eine gute Dokumentation schützt sowohl den Schenker als auch die beschenkte Person vor späteren Unklarheiten. Das gilt vor allem dann, wenn größere Summen oder eine Schenkung von Immobilien übertragen werden.
Fazit: Wieviel Geld darf man monatlich verschenken?
Wieviel Geld darf man monatlich verschenken? Es gibt keine gesetzliche monatliche Obergrenze. Entscheidend sind vielmehr die gesetzlichen Freibeträge, das Verwandtschaftsverhältnis und der gesamte Wert der Schenkung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren.
Wer diese Regelungen kennt, kann Vermögen steuerfrei übertragen und die vorhandenen Steuerfreibeträge optimal ausschöpfen.
Ob Geldgeschenk, Schenkung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten, eine sorgfältige Planung zahlt sich aus. Gerade bei größeren Beträgen sollten der Zeitpunkt der Schenkung, die geltenden Freibeträge sowie mögliche Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt berücksichtigt werden. So lassen sich unnötige steuerliche Belastungen vermeiden und Vermögen rechtssicher an Familienangehörige oder andere Personen weitergeben.
FAQs: Was Sie noch zum Thema Geldschenkung wissen müssen
Ist eine monatliche Überweisung eine Schenkung?
Ja, eine monatliche Überweisung kann als Schenkung gelten, wenn sie freiwillig erfolgt und keine Gegenleistung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld einmalig oder regelmäßig überwiesen wird.
Für die Schenkungssteuer zählt der Gesamtwert aller Schenkungen innerhalb des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums. Solange der geltende Freibetrag nicht überschritten wird, bleibt die Übertragung in der Regel steuerfrei.
Wie viel Geld darf man innerhalb der Familie überweisen?
Die Höhe richtet sich nicht nach einer monatlichen Grenze, sondern nach den gesetzlichen Freibeträgen.
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner bis 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren
- Kinder und Stiefkinder bis 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren
- Enkel, deren Eltern verstorben sind, bis 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren
- Enkel, deren Eltern noch leben, bis 200.000 Euro innerhalb von zehn Jahren
- Andere Angehörige, beispielsweise Geschwister oder Nichten und Neffen, in der Regel bis 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren
Wie viel Geld darf man privat verschenken?
Privat darf grundsätzlich jede beliebige Geldsumme verschenkt werden. Eine gesetzliche Höchstgrenze gibt es nicht. Steuerlich relevant wird eine Schenkung erst dann, wenn der jeweilige Freibetrag überschritten wird.
Ob Schenkungssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis sowie vom Gesamtwert aller Schenkungen innerhalb von zehn Jahren ab.
Welcher Geldbetrag gilt nicht als Schenkung?
| Situation | Gilt als Schenkung? |
|---|---|
| Rückzahlung eines privaten Darlehens | Nein |
| Erstattung gemeinsam ausgelegter Kosten | Nein |
| Bezahlung einer offenen Rechnung für eine andere Person | Nein, sofern ein Erstattungsanspruch besteht |
| Unterhaltszahlungen mit gesetzlicher Verpflichtung | Nein |
| Freiwilliges Geldgeschenk ohne Gegenleistung | Ja |
| Regelmäßige freiwillige Überweisungen ohne Gegenleistung | Ja |
| Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenke im üblichen Rahmen | In der Regel unproblematisch und häufig nicht steuerlich relevant |











