In Deutschland hast du die Möglichkeit, viele deiner Arbeitsmittel, wie Computer, Monitor und andere Geräte, die du für berufliche Zwecke nutzt, steuerlich abzusetzen. Hier erklären wir dir, wie du den Monitor von der Steuer absetzen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren kannst. Wenn du also wissen möchtest, wie du dir durch das Absetzen von Arbeitsmitteln Geld zurückholen kannst, lies weiter!
Was sind absetzbare Arbeitsmittel?
Absetzbare Arbeitsmittel sind Geräte oder Ausstattungen, die du für berufliche Zwecke nutzt und die du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen kannst. Die wichtigsten Kriterien sind:
Kriterium | Erklärung |
---|---|
Berufliche Nutzung | Das Arbeitsmittel muss entweder vollständig oder zumindest teilweise für berufliche Zwecke genutzt werden. |
Nachweis | Du musst die Nutzung dokumentieren, um den Anteil der beruflichen Nutzung nachweisen zu können. |
Kosten | Es können sowohl Anschaffungskosten als auch laufende Kosten (z. B. für Reparaturen) abgesetzt werden. |
Beliebte absetzbare Arbeitsmittel sind zum Beispiel:
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Computer
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Monitor
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Laptop
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Drucker
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Büromöbel
Kann ich meinen Monitor steuerlich absetzen?
Ja, auch ein Monitor kann steuerlich abgesetzt werden, wenn er für berufliche Zwecke genutzt wird. Hier sind die relevanten Informationen:
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Vollständige berufliche Nutzung: Wenn der Monitor ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, kannst du die gesamten Kosten in deiner Steuererklärung absetzen.
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Teilweise berufliche Nutzung: Wird der Monitor sowohl beruflich als auch privat genutzt, kannst du nur den Anteil der beruflichen Nutzung absetzen.
Beispiel: Berechnung der absetzbaren Kosten für einen Monitor
Gesamtkosten des Monitors | Berufliche Nutzung | Privat Nutzung | Absetzbare Kosten |
---|---|---|---|
300 € | 70% | 30% | 210 € |
In diesem Beispiel wären 210 € der absetzbare Betrag, wenn der Monitor zu 70 % beruflich genutzt wird.
Kann ich meinen Computer von der Steuer absetzen?
Ja, auch der Computer kann steuerlich abgesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Wenn du den Computer sowohl beruflich als auch privat nutzt, musst du den Anteil der beruflichen Nutzung nachweisen.
Absetzungsmöglichkeiten:
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Vollständige berufliche Nutzung: Du kannst die gesamten Anschaffungskosten in deiner Steuererklärung absetzen.
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Teilweise berufliche Nutzung: Du musst den beruflichen Nutzungsanteil berechnen und nur diesen absetzen.
Abschreibung bei Computern:
Kaufpreis des Computers | Nutzungsdauer | Jährliche Abschreibung |
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1.200 € | 3 Jahre | 400 € |
Die Abschreibung erfolgt normalerweise über 3 Jahre, es sei denn, der Computer hat einen geringeren Wert.
Lohnt es sich, den Laptop von der Steuer abzusetzen?
Ja, der Laptop kann steuerlich abgesetzt werden, besonders wenn er sowohl im Büro als auch unterwegs für berufliche Aufgaben genutzt wird.
Absetzbare Kosten:
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Vollständig beruflich genutzt: Du kannst die gesamten Kosten des Laptops absetzen.
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Gemischte Nutzung (beruflich und privat): Du musst den Anteil der beruflichen Nutzung berechnen und nur diesen absetzen.
Berechnungsbeispiel für einen Laptop:
Gesamtkosten des Laptops | Berufliche Nutzung (%) | Absetzbare Kosten |
---|---|---|
1.000 € | 80% | 800 € |
In diesem Beispiel kannst du 800 € als Werbungskosten absetzen, wenn der Laptop zu 80 % beruflich genutzt wird.
Wie funktioniert das mit der steuerlichen Absetzung von Arbeitsmitteln im Homeoffice?
Arbeitsmittel, die du im Homeoffice nutzt, kannst du ebenfalls steuerlich absetzen. Dabei gelten ähnliche Regeln wie bei der Nutzung im Büro.
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Nachweis der Nutzung: Du musst nachweisen, dass das Arbeitsmittel hauptsächlich für berufliche Zwecke im Homeoffice verwendet wird.
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Absetzbarkeit: Die Kosten für Arbeitsmittel, die ausschließlich beruflich genutzt werden, können zu 100 % abgesetzt werden.
Beispiel: Homeoffice-Absetzung
Arbeitsmittel | Kosten | Absetzbarer Anteil |
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Monitor | 250 € | 250 € |
Laptop | 1.000 € | 1.000 € |
Hier wird angenommen, dass beide Geräte ausschließlich für die berufliche Tätigkeit im Homeoffice genutzt werden und daher zu 100 % absetzbar sind.
Welche Kosten kann ich als Werbungskosten absetzen?
Als Werbungskosten kannst du viele Ausgaben absetzen, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören:
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Arbeitsmittel: Computer, Monitor, Laptop, Drucker
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Büroausstattung: Büromöbel, Schreibtisch
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Betriebsausgaben: Internetkosten, Telefonkosten
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Reparaturen: Kosten für die Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Liste der häufigsten absetzbaren Werbungskosten:
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Computer und Monitore
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Software
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Büromöbel
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Internet und Telefonkosten
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Fahrtkosten (wenn beruflich notwendig)
Monitor von der Steuer absetzen: Kann ich einen gebrauchten Monitor steuerlich geltend machen?
Ja, auch gebrauchte Monitore können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie beruflich genutzt werden. Die steuerliche Absetzung erfolgt genauso wie bei neuen Geräten, jedoch muss der Zustand des gebrauchten Monitors dokumentiert werden.
Wichtige Punkte für gebrauchte Monitore:
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Dokumentation des Zustands: Der Monitor muss für die berufliche Nutzung geeignet sein.
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Abschreibung: Die Abschreibung erfolgt über die gleiche Nutzungsdauer wie bei neuen Geräten, es sei denn, der Monitor ist stark gebraucht.
Wie wird der Anteil der privaten Nutzung berücksichtigt?
Wenn du ein Arbeitsmittel sowohl beruflich als auch privat nutzt, musst du den privaten Nutzungsanteil aus den absetzbaren Kosten herausrechnen. Dies bedeutet, dass du nur den Anteil der Kosten absetzen kannst, der auf die berufliche Nutzung entfällt.
Beispiel: Berechnung des privaten Nutzungsanteils
Gesamtkosten | Berufliche Nutzung (%) | Privatnutzung (%) | Absetzbare Kosten |
---|---|---|---|
500 € | 60% | 40% | 300 € |
In diesem Beispiel kannst du nur 300 € absetzen, da 40 % des Monitors privat genutzt werden.
Wie funktioniert die Abschreibung von Computer und Monitor?
Die Abschreibung von Computern und Monitoren erfolgt normalerweise über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Die jährliche Abschreibung kann dann direkt in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.
Abschreibungstabelle für Computer und Monitore:
Gerät | Kaufpreis | Nutzungsdauer | Jährliche Abschreibung |
---|---|---|---|
Computer | 1.500 € | 3 Jahre | 500 € |
Monitor | 300 € | 3 Jahre | 100 € |
In diesem Beispiel kannst du jedes Jahr 500 € bzw. 100 € von den Anschaffungskosten absetzen.
Worauf muss ich bei der Steuererklärung achten?
Bei der Steuererklärung ist es wichtig, dass du alle absetzbaren Arbeitsmittel korrekt angibst. Achte auf folgende Punkte:
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Nachweis der beruflichen Nutzung: Berechne und dokumentiere den beruflichen Anteil der Nutzung.
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Abschreibung korrekt durchführen: Wenn das Arbeitsmittel über mehrere Jahre abgeschrieben wird, gib die jährliche Abschreibung korrekt an.
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Nachweise beilegen: Stelle sicher, dass du alle relevanten Rechnungen und Nachweise für deine Arbeitsmittel bereithältst.
Fazit: Monitor von der Steuer absetzen – So nutzt du die steuerlichen Vorteile richtig
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Absetzbare Arbeitsmittel: Computer, Monitor und andere Geräte können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich genutzt werden.
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Berechnung der beruflichen Nutzung: Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) muss der berufliche Anteil nachgewiesen werden.
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Abschreibung von Arbeitsmitteln: Die Kosten für teurere Geräte wie Computer und Monitor werden über mehrere Jahre abgeschrieben.
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Steuererklärung korrekt ausfüllen: Achte darauf, alle absetzbaren Kosten korrekt anzugeben und die nötigen Nachweise beizufügen.
Häufige Fragen zum Monitor von der Steuer absetzen
Kann ich Monitore sofort abschreiben?
Ja, in bestimmten Fällen kannst du Monitore sofort abschreiben. Die Möglichkeit hängt von den Anschaffungskosten und der Nutzung ab:
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Monitore, die unter 800 Euro netto kosten, können sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.
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Höhere Kosten: Monitore, die mehr als 800 Euro kosten, müssen über die Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben werden.
Zusammengefasst:
Kosten des Monitors | Abschreibungsmöglichkeit |
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Unter 800 Euro netto | Sofortige Abschreibung möglich |
Über 800 Euro netto | Abschreibung über 3 Jahre |
Welche Büroartikel kann ich von der Steuer absetzen?
Es gibt viele Büroartikel, die du von der Steuer absetzen kannst, wenn sie für berufliche Zwecke genutzt werden. Dazu gehören:
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Computer, Monitore und Laptops
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Büromöbel: Schreibtische, Stühle, Regale
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Peripheriegeräte: Drucker, Scanner, Tastaturen, Mäuse
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Software: Bürosoftware, Programme zur Datensicherung
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Bürobedarf: Papier, Stifte, Ordner
Wichtige Hinweise:
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Berufliche Nutzung nachweisen: Du kannst nur den Anteil der Artikel absetzen, der beruflich genutzt wird.
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Belege aufbewahren: Alle Rechnungen und Belege für Büroartikel sollten aufbewahrt werden, um sie in der Steuererklärung nachzuweisen.
Wie schreibe ich einen Monitor ab?
Die Abschreibung eines Monitors erfolgt in der Regel über mehrere Jahre. Die Vorgehensweise hängt vom Kaufpreis und der Nutzung ab:
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Ermittlung der Anschaffungskosten: Der Kaufpreis des Monitors ist entscheidend für die Abschreibung.
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Wenn der Monitor weniger als 800 Euro netto kostet, kannst du ihn sofort abschreiben.
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Abschreibung über 3 Jahre: Wenn der Monitor mehr als 800 Euro kostet, erfolgt die Abschreibung über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren.
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Private Nutzung berücksichtigen: Wird der Monitor sowohl beruflich als auch privat genutzt, musst du den beruflichen Nutzungsanteil berechnen.
Abschreibungstabelle für Monitore:
Kosten des Monitors | Abschreibungszeitraum | Abzuschreibender Betrag pro Jahr |
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Unter 800 Euro netto | Sofortige Abschreibung | Gesamtkosten sofort absetzbar |
Über 800 Euro netto | 3 Jahre | Jährliche Abschreibung (z. B. 300 € pro Jahr bei 900 €) |
Mit diesen Tipps kannst du sicherstellen, dass du alle relevanten Arbeitsmittel steuerlich geltend machst und dir Geld zurückholst!