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Hinzuverdienst für Rentner über 65 – Steuer: Seit 2026 kann sich Weiterarbeiten mehr lohnen

Hinzuverdienst für Rentner über 65 – Steuer ist seit Januar 2026 finanziell interessanter geworden. Mit der neuen Aktivrente können Arbeitnehmer nach Erreichen ihrer individuellen Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Auf ein vollständiges Jahr gerechnet sind damit bis zu 24.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei möglich. Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass jemand 65 Jahre alt ist.

Gleichzeitig gibt es bei Altersrenten bereits seit Januar 2023 keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rentnerinnen und Rentner dürfen daher grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deshalb ihre Altersrente gekürzt wird. Steuerfreiheit und unbegrenzter Hinzuverdienst sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge. Wer Rente und Gehalt kombinieren möchte, sollte deshalb wissen, wann Steuern und Sozialabgaben anfallen und für wen die neue 2.000 Euro Regelung gilt.

Wie viel darf ich als Rentner ab 65 Jahren steuerfrei dazuverdienen?

Wie viel darf ich als Rentner ab 65 Jahren steuerfrei dazuverdienen?

Eine pauschale Grenze allein aufgrund des Alters von 65 Jahren gibt es nicht. Bei einer Altersrente darf seit dem 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Einkommens weitergearbeitet werden, ohne dass der Verdienst auf die Altersrente angerechnet wird. Auch Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen daher inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen. Die frühere Höchstgrenze für den Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten gehört der Vergangenheit an.

Für die Steuer gelten andere Regeln. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente, durch die bis zu 2.000 Euro pro Monat aus einer begünstigten Beschäftigung steuerfrei bleiben können. Voraussetzung ist das Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze, die aufgrund der schrittweisen Anhebung nicht für jeden Menschen mit 65 Jahren erreicht ist. Die Steuervergünstigung beginnt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Aktivrente ab 2026: Wann 2.000 Euro monatlich steuerfrei bleiben

Neu ab 2026 ist ein zusätzlicher steuerlicher Freibetrag für Menschen, die über ihre gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus als Arbeitnehmer beschäftigt bleiben oder anschließend eine entsprechende Beschäftigung aufnehmen. Bis zu 2.000 Euro monatlich können über die Aktivrente steuerfrei bleiben. Wer sämtliche Voraussetzungen zwölf Monate erfüllt, kann damit maximal 24.000 Euro im Jahr steuerfrei erhalten. Nicht genutzte Teile des monatlichen Freibetrags lassen sich allerdings nicht auf spätere Monate übertragen.

Die Aktivrente steuerfrei nutzen können nur Arbeitnehmer mit einer begünstigten nichtselbstständigen Beschäftigung, für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber die gesetzlich vorausgesetzten Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und geringfügig Beschäftigte erhalten diesen Freibetrag für die jeweilige Tätigkeit nicht. Ein Minijob für Rentner wird damit nicht automatisch durch die Aktivrente begünstigt. Im Jahr 2026 liegt die Minijobgrenze bei 603 Euro monatlich, während Beschäftigungen im Übergangsbereich oberhalb dieser Grenze grundsätzlich für die Aktivrente infrage kommen können.

Kann ich als Rentner 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen?

Ja, sofern die Voraussetzungen der Aktivrente erfüllt sind. Nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdient werden, wenn das Geld aus einer begünstigten Beschäftigung stammt. Bei einem Arbeitslohn von beispielsweise 2.500 Euro im Monat bleiben bis zu 2.000 Euro steuerfrei, während die verbleibenden 500 Euro grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn sind.

Wer lediglich 1.500 Euro pro Monat verdient, kann die fehlenden 500 Euro des Freibetrags nicht für den nächsten Monat ansparen. Die oft verkürzte Aussage, jeder Rentner könne seit Januar 2026 pauschal 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, ist daher falsch. Maßgeblich sind die Regelaltersgrenze, die Art der Beschäftigung und der jeweilige Monat.

Was passiert, wenn Rentner neben der Rente noch arbeiten?

Für eine Altersrente ist ein zusätzliches Gehalt seit 2023 grundsätzlich kein Kürzungsgrund mehr. Zuvor galten für vorgezogene Altersrenten verschiedene Grenzen. So lag die pandemiebedingt erhöhte Grenze 2022 noch bei 46.060 Euro jährlich. Noch früher waren unter anderem 6.300 Euro jährlich maßgeblich und ein über der Grenze liegender Verdienst konnte teilweise zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden.

Diese Systematik gilt für Altersrenten seit Januar 2023 nicht mehr. Wer beispielsweise mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiterarbeitet, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass allein deshalb die Rente gekürzt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Einkünfte steuerfrei sind. Die Aktivrente kommt bei einer vorgezogenen Altersrente erst ab dem Folgemonat nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze in Betracht.

Hinzuverdienst für Rentner über 65 – Steuer und Freibetrag richtig unterscheiden

Hinzuverdienst für Rentner über 65 - Steuer und Freibetrag richtig unterscheiden

Beim Hinzuverdienst für Rentner über 65 – Steuer treffen seit 2026 zwei Regelungen aufeinander, die leicht verwechselt werden können. Das Rentenrecht erlaubt bei Altersrenten einen unbegrenzten Hinzuverdienst, während das Steuerrecht festlegt, welcher Teil des Einkommens besteuert wird. Der neue Freibetrag der Aktivrente verändert daher nicht die Höhe des erlaubten Verdienstes. Er bestimmt lediglich, welcher Teil eines begünstigten Arbeitslohns steuerfrei bleiben kann.

Zusätzlich existiert 2026 der allgemeine Grundfreibetrag von 12.348 Euro für Ledige. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren beträgt er 24.696 Euro. Dieser Grundfreibetrag darf nicht mit den bis zu 24.000 Euro jährlich aus der Aktivrente gleichgesetzt werden, denn beide folgen unterschiedlichen steuerlichen Regeln. Auch die gesetzliche Rente selbst kann abhängig vom Rentenbeginn, der Rentenhöhe und weiteren Einkünften teilweise steuerpflichtig sein.

Welche Abzüge haben Rentner, wenn sie weiter arbeiten?

Steuerfrei bedeutet bei der Aktivrente nicht automatisch abgabenfrei. Die neue Steuerbefreiung verändert die Sozialversicherungspflicht nicht. Auf das Arbeitsentgelt können daher weiterhin Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung sowie weitere nach dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Wie hoch der persönliche Abzug ausfällt, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus und der konkreten Beschäftigung ab.

Interessant ist außerdem, dass der steuerfreie Arbeitslohn aus der Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Die bis zu 2.000 Euro monatlich erhöhen somit nicht über diesen Mechanismus den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte. Wer oberhalb der monatlichen Grenze verdient, muss den übersteigenden Teil dagegen grundsätzlich regulär versteuern.

Rente mit 63 und Hinzuverdienst: Steuerfrei ist nicht automatisch alles

Auch bei der Rente mit 63 beziehungsweise einer anderen vorgezogenen Altersrente besteht seit 2023 keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr. Ein Arbeitnehmer kann daher eine vorgezogene Altersrente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten, ohne dass das Gehalt wegen seiner Höhe von der Rente abgezogen wird. Für langjährig Versicherte und andere Bezieher einer vorgezogenen Altersrente hat die Abschaffung der früheren Grenzen die Kombination von Rente und Gehalt erheblich flexibler gemacht.

Die 2.000 Euro Regel der Aktivrente greift jedoch nicht schon mit dem vorzeitigen Renteneintritt. Ist jemand beispielsweise mit 63 Jahren in Rente gegangen, muss zunächst die persönliche Regelaltersgrenze erreicht werden. Erst ab dem folgenden Monat kann Arbeitslohn aus einer begünstigten Beschäftigung unter die Aktivrente fallen. Das tatsächliche Alter ist daher wichtiger als der Zeitpunkt, zu dem jemand erstmals eine Altersrente bekommen hat.

Hinzuverdienst bei Rente: Mehrere Jobs und die Steuererklärung

Hinzuverdienst bei Rente: Mehrere Jobs und die Steuererklärung

Komplizierter kann es werden, wenn ein Rentner gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber arbeitet. Beim laufenden Lohnsteuerabzug darf die Aktivrente nicht gleichzeitig in mehreren Arbeitsverhältnissen genutzt werden. Sie wird grundsätzlich im ersten Dienstverhältnis mit den Steuerklassen I bis V berücksichtigt. In Steuerklasse VI darf sie nur berücksichtigt werden, wenn gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt wurde, dass sie nicht bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis genutzt wird.

Wird der Freibetrag im ersten Arbeitsverhältnis nicht vollständig ausgeschöpft, kann ein noch verfügbarer Anteil unter den gesetzlichen Voraussetzungen über die Einkommensteuererklärung für das zweite Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden. Arbeitgeber melden die steuerfreien Beträge über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Für 2026 muss der steuerfreie Aktivrentenbetrag dort in einer frei belegbaren Zeile mit der vorgeschriebenen Angabe „SteuerfreibetragAktivrente“ ausgewiesen werden.

Erwerbsminderungsrente: Hier gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen

Die großzügigen Regeln für Altersrenten dürfen nicht auf Rentner mit Erwerbsminderungsrente übertragen werden. Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt 2026 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 Euro. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Mindesthinzuverdienstgrenze 2026 bei 41.527,50 Euro. Zusätzlich muss die ausgeübte Tätigkeit mit dem Leistungsvermögen vereinbar sein, auf dessen Grundlage die Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde.

Auch Krankengeld und Übergangsgeld können in bestimmten Konstellationen als Hinzuverdienst gelten. Die Regeln unterscheiden sich damit erheblich von denen einer regulären Altersrente. Die früher für Altersrenten bekannten Werte von 6.300 Euro oder 46.060 Euro sind keine aktuellen Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner im Jahr 2026. Bei Erwerbsminderungsrenten sollten deshalb stets die für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Werte geprüft werden.

Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze kann auch die Rente erhöhen

Ein zusätzlicher Job kann nicht nur mehr laufendes Einkommen bringen. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig arbeitet, erwirbt durch seine Beiträge weitere Rentenansprüche. Diese Beiträge werden nach Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd berücksichtigt. Auch danach kann es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, durch weitere Beitragszahlungen die eigene Rente erhöhen zu lassen.

Die Reform soll zugleich einen arbeitsmarktpolitischen Anreiz setzen. Rentnerinnen und Rentner in Deutschland verfügen häufig über jahrzehntelange Berufserfahrung, während Unternehmen in zahlreichen Bereichen Personal benötigen. Die Aktivrente macht reguläre Beschäftigungen nach der Regelaltersgrenze steuerlich attraktiver und richtet den finanziellen Anreiz gezielt auf sozialversicherungspflichtige Arbeit.

Fazit: Hinzuverdienst für Rentner über 65 – Steuer

Hinzuverdienst für Rentner über 65 – Steuer ist 2026 deutlich großzügiger geregelt, als es ältere Informationen im Internet teilweise vermuten lassen. Bei Altersrenten existiert seit 2023 keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr, sodass ein zusätzliches Einkommen die Rente grundsätzlich nicht kürzt.

Seit Januar 2026 kommt nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze die Aktivrente hinzu. Sie ermöglicht bei einer begünstigten Beschäftigung bis zu 2.000 Euro monatlich und damit maximal 24.000 Euro jährlich steuerfreien Arbeitslohn.

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