§ 622 BGB verlängerte Kündigungsfrist Arbeitnehmer – Die Kündigungsfrist ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht – besonders, wenn es um die verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer gemäß § 622 BGB geht. Viele Beschäftigte wissen nicht, welche Fristen tatsächlich gelten, wie sie berechnet werden und wann eine Verlängerung rechtlich zulässig ist.
Dieser Artikel erklärt verständlich, wie die gesetzliche und vertragliche Kündigungsfrist funktioniert, wann sich die Frist verlängert und welche Rechte Arbeitnehmer dabei haben.
Was regelt § 622 BGB genau?
§ 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundsätzlich beträgt die Frist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Regelung gilt für die ordentliche Kündigung, sofern im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde.,
Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber stufenweise – abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist, desto länger ist die Frist, die der Arbeitgeber einhalten muss.
Wann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer gilt die Grundfrist von vier Wochen (§ 622 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass sie ihr Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen dürfen.
Beispiel: Wird am 10. Mai gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis entweder am 15. Juni oder am 30. Juni – je nachdem, welche Frist gewählt wird.
§ 622 BGB verlängerte Kündigungsfrist Arbeitnehmer – was ist das?
Eine verlängerte Kündigungsfrist tritt ein, wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch eine individuelle Vereinbarung eine längere Frist festgelegt wurde. Sie kann auch dann gelten, wenn der Arbeitgeber seine Fristen verlängert hat und vertraglich festgelegt wurde, dass beide Seiten die gleiche Kündigungsfrist einhalten müssen.
Wichtig: Eine einseitig verlängerte Frist nur für den Arbeitnehmer ist in der Regel unwirksam (§ 307 BGB), da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Wann darf die Kündigungsfrist verlängert werden?
Die Verlängerung der Kündigungsfrist ist zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart und beiderseitig gleich ist. Das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen an dieselbe verlängerte Frist gebunden sein.
Beispiele für zulässige Verlängerungen:
- Eine Frist von zwei oder drei Monaten zum Monatsende für beide Seiten.
- Eine längere Frist nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit, wenn sie auch für den Arbeitgeber gilt.
Unzulässig ist jedoch, wenn im Vertrag steht, dass der Arbeitnehmer sechs Monate Kündigungsfrist hat, während der Arbeitgeber nur vier Wochen einhalten muss – eine solche Regelung wäre nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
§ 622 BGB verlängerte Kündigungsfrist Arbeitnehmer – Berechnung der Frist
Die Berechnung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist gestaffelt nach Jahren (§ 622 Abs. 2 BGB):
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist (Arbeitgeber) |
|---|---|
| < 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ≥ 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| ≥ 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| ≥ 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| ≥ 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| ≥ 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| ≥ 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| ≥ 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Für Arbeitnehmer bleibt die Frist grundsätzlich vier Wochen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
Welche Rolle spielt die Probezeit bei der Kündigungsfrist?
Während der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sie kann jederzeit vereinbart werden, aber sie darf höchstens sechs Monate dauern. Nach Ablauf der Probezeit tritt automatisch die normale gesetzliche Frist in Kraft.
Beispiel: Wird während der Probezeit am 10. April gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis am 24. April.
Wann verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist automatisch?
Eine automatische Verlängerung tritt nicht für Arbeitnehmer ein – nur der Arbeitgeber ist nach § 622 Abs. 2 BGB gesetzlich verpflichtet, längere Fristen einzuhalten. Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers beträgt je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen einem und sieben Monaten.
Eine Ausnahme besteht, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich steht, dass die verlängerten Fristen auch für den Arbeitnehmer gelten. Dann verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer entsprechend.
Was gilt bei tariflichen oder vertraglichen Sonderregelungen?
Tarifverträge können von den gesetzlichen Fristen abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB). Dort sind häufig kürzere oder längere Regelungen enthalten – je nach Branche und Beschäftigungsdauer. So beträgt die Kündigungsfrist in manchen Tarifverträgen beispielsweise nur zwei Wochen, während sie in anderen auf bis zu drei Monate verlängert werden kann.
Auch im Arbeitsvertrag können individuelle Fristen vereinbart werden, jedoch dürfen diese nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von der gesetzlichen Regel abweichen. Wird eine längere Frist festgelegt, muss sie für beide Seiten gleich gelten, damit die Vereinbarung rechtswirksam bleibt.
Wie wirkt sich eine verlängerte Kündigungsfrist auf den Arbeitnehmer aus?
Eine verlängerte Kündigungsfrist kann für Arbeitnehmer sowohl Vorteile als auch Nachteile haben. Sie bietet mehr Sicherheit und Planungsspielraum, kann aber gleichzeitig die berufliche Flexibilität einschränken. Entscheidend ist, ob die längere Frist fair vereinbart wurde und beidseitig gilt, denn nur dann ist sie rechtlich wirksam und sinnvoll für beide Parteien.
Vorteile:
- Mehr Planungssicherheit beim Jobwechsel
- Geordnetes Ende des Arbeitsverhältnisses
- Möglichkeit, neue Stelle frühzeitig zu planen
Nachteile:
- Weniger Flexibilität bei kurzfristigen Jobangeboten
- Längere Wartezeit bis zum Austritt
- Risiko, an eine unwirksam verlängerte Kündigungsfrist gebunden zu sein, wenn der Vertrag fehlerhaft formuliert wurde.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer eine zu kurze Frist wählt?
Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer mit einer zu kurzen Frist beendet, ist die Kündigung zwar wirksam, aber der Arbeitgeber kann Schadenersatz verlangen (§ 280 BGB). Das passiert selten, kommt aber z. B. vor, wenn durch den Wegfall eines Mitarbeiters ein finanzieller Schaden entsteht. Deshalb sollten Arbeitnehmer ihre Frist immer genau berechnen und einhalten.
Welche Fristen gelten bei außerordentlicher Kündigung?
Die außerordentliche (fristlose) Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer ist in § 626 BGB geregelt und kann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – etwa grobe Pflichtverletzungen, ausbleibende Gehaltszahlungen, Mobbing oder erhebliche Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz.
Diese Form der Kündigung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist unabhängig von der Kündigungsfrist nach § 622 BGB, da sie sofort wirkt. Wichtig ist jedoch, dass sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen muss. Danach gilt der Grund als „verbraucht“, und eine fristlose Beendigung ist rechtlich nicht mehr möglich.
Fazit – § 622 BGB Verlängerte Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Insgesamt zeigt sich, dass die Kündigungsfrist nach § 622 BGB ein zentrales Instrument für ein faires und geordnetes Ende eines Arbeitsverhältnisses ist. Während Arbeitnehmer grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen können, verlängert sich die Frist für Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.
FAQs: „§ 622 BGB Verlängerte Kündigungsfrist Arbeitnehmer“
Wann gilt die verlängerte Kündigungsfrist auch für Arbeitnehmer?
Eine verlängerte Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer nur dann, wenn sie vertraglich vereinbart und beidseitig gleich geregelt ist. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dieselbe Frist einhalten.
Beispiele:
- Der Arbeitsvertrag sieht drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende vor – diese gilt dann für beide Seiten.
- Wenn der Arbeitgeber im Vertrag längere Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB anwendet und festlegt, dass diese auch für den Arbeitnehmer gelten, ist die Verlängerung zulässig.
Fehlt eine solche Gleichstellung, bleibt für den Arbeitnehmer die gesetzliche Frist von vier Wochen (§ 622 Abs. 1 BGB) bestehen.
Ist eine verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer unwirksam?
Ja – eine verlängerte Kündigungsfrist in Betrieben oder Unternehmen kann unwirksam sein, wenn sie einseitig zu Lasten des Arbeitnehmers vereinbart wurde. Nach § 307 BGB darf der Arbeitnehmer durch Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligt werden.
Typische Beispiele für unwirksame Regelungen:
- Der Arbeitnehmer hat sechs Monate Kündigungsfrist, der Arbeitgeber nur vier Wochen.
- Die Frist gilt nur in eine Richtung und nicht für beide Parteien.
- Eine sehr lange Kündigungsfrist (z. B. 12 Monate) ohne sachlichen Grund.
In solchen Fällen greift automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB.
Was bedeutet Kündigungsfrist nach Paragraph 622 BGB?
Der § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsrecht. Diese bestimmen, wann eine Kündigung wirksam wird und wie viel Zeit zwischen Erklärung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen muss.
Die wichtigsten Punkte:
| Situation | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Arbeitnehmer kündigt | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB) |
| Arbeitgeber kündigt | Verlängerung je nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Probezeit | 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB) |










