Wie im letzten Artikel hier auf GeldSchritte bereits angeklungen ist, habe ich also den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Und wie die meisten sicher wissen, war ich vorher (nach meinem abgeschlossenen Biologie-Studium) Hartz IV Empfänger.
Wie macht man sich als Hartz IV Empfänger selbstständig? Wie geht das? Was muss man machen? Was gibt es zu beachten? Was für Papiere sind vom Arbeitsamt gefordert?
Ich denke, dass das durchaus für einige meiner Blog-Leser interessant sein mag. Daher möchte ich einfach mal meine Schritte in die Selbstständigkeit hier in diesem Artikel dokumentieren. Immerhin ist meine Selbstständigkeit ja auch ein großes Ziel von mir hier gewesen 😉
Im ersten Teil kümmern wir uns zunächst um ein paar allgemeinere Dinge.
Selbstständigkeit allgemein
Image: Arvind Balaraman / FreeDigitalPhotos.net
Generell ist es in Deutschland so, dass (salopp gesagt) jeder, der Bock hat, ein Gewerbe anmelden kann 🙂
(Wenn man ein Gewerbe anmelden möchte, dass eine bestimmte Genehmigung erfordert, so ist diese Genehmigung natürlich vorher zu erbringen/einzuholen. Zum Beispiel darf nur jemand mit einem KFZ-Meister-Titel eine eigene Auto-Werkstatt eröffnen.)
Der generelle Ablauf bei einer Gewerbeanmeldung sieht wie folgt aus:
- Sie machen sich natürlich VORHER Gedanken über Ihr geplantes Unternehmen.
(Dazu im zweiten Teil noch mehr, wenn es darum geht, was man als „Hartzer“ beim Arbeitsamt vorlegen muss.) - Sie suchen das zuständige Gewerbeamt auf. Dort melden Sie Ihr Gewerbe an (Personalausweis nicht vergessen!).
Hier muss man (je nach Branche) noch spezifisch angeben, was man machen möchte. „IT-Dienstleister“ z.B. ist einigen Ämtern zu allgemein – die wollen’s genauer wissen. Überlegen Sie sich also vorher, was genau Sie machen wollen und lassen Sie so viele Dinge wie möglich aufnehmen! Es ist besser, wenn Sie irgendetwas davon später NICHT mache, als wenn Sie Änderungen vornehmen müssten. Denn für solche Änderungen werden noch einmal die Anmeldegebühren fällig… Je allgemeiner Sie jedoch bleiben (dürfen), desto besser 😉
Machen Sie sich auch im Vorfeld Gedanken darüber, ob Sie das Gewerbe neben- oder hauptberuflich betreiben möchten, denn danach wird natürlich auch gefragt (spätere Ummeldungen sind aber selbstverständlich möglich).
Übrigens müssen Sie nicht am Tag des geplanten Gewerbestarts Ihr Gewerbe anmelden; Sie können Ihr Gewerbe auch im Voraus für bzw. ab einem bestimmten Datum anmelden. - Sie zahlen die Anmeldegebühr. Diese variiert von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Kreis zu Kreis. Sie liegt meist irgendwo in den Zwanziger-Euros. Hier in Rostock musste ich z.B. 26€ bezahlen.
Das war’s.
Schon sind Sie selbstständig bzw. ein Gewerbetreibender.
Die obere Beschreibung bezieht sich auf ein Einzelunternehmen. Bei anderen Rechtsformen müssen Sie natürlich auch entsprechendes Kapital mitbringen. Darauf möchte ich aber hier nicht eingehen, zumal ich da auch keine Erfahrung habe.
Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
Wenn Sie sich als Hartz IV Empfänger selbstständig machen möchten, dann sollten Sie folgendes beachten:
Besprechen Sie sich VOR der Gründung/Gewerbeanmeldung mit Ihrem zuständigen Berater und informieren Sie ihn über Ihren Wunsch die Selbstständigkeit zu starten! Es gibt beispielsweise spezielle „Gründer-Seminare“, die Sie besuchen können und wo Sie sich allgemein über die Selbstständigkeit informieren können bzw. auch genau gesagt bekommen, was das Amt von Ihnen erwartet!
Meine Empfehlung ist:
Nehmen Sie solch ein Gründer-Seminar wahr!
Ich will hier niemandem etwas unterstellen, aber es ist meines Erachtens nach sinnvoll und wertvoll die Personen kennenzulernen, die sich um „Selbstständigkeits-Willige“ Hartzer kümmern (ja, das macht nicht Ihr normaler Berater, sondern da gibt es eine spezielle ganze Abteilung zu). Jeder tickt etwas anders. Lernen Sie daher die zuständigen Personen kennen. Und zeigen Sie sich. Das ist auch sehr wichtig! Zeigen Sie, dass Sie es Ernst meinen und dass Sie sich im Vorfeld informieren wollen! Das macht einen guten Eindruck und schadet definitiv nicht 😉
Sie werden auf diese Weise kennenlernen, worauf es Ihrem zuständigen Berater ankommt und was er von Ihnen erwartet. Das kann immer ein wenig unterschiedlich sein.
In jedem Fall ist es wichtig (und das Arbeitsamt legt da wert drauf), dass man VORHER bereits das Gespräch mit den zuständigen Personen beim Amt sucht. Nur so weiß man GENAU, was die von Einem erwarten und nur so kann man auch verschiedene Möglichkeiten abklopfen die Selbstständigkeit im Vorfeld schon gut zu planen.
Neben- oder hauptberuflich?
Ganz wichtig für das Arbeitsamt ist, ob Sie neben– oder hauptberuflich selbstständig sein wollen:
- Nebenberufliche Selbstständigkeit
Hier ändert sich an Ihrer Behandlung vom Amt an sich nichts oder nicht viel. Natürlich müssen Sie das Amt über Ihre erzielten Gewinne informieren. Denn der Freibetrag von 100€, den Sie als Hartzer hinzuverdienen dürfen, ist auch hier gegeben. Alles was über 100€ hinaus geht, wird auf den Hartz IV Satz angerechnet.
Im Übrigen haben Sie dem Arbeitsamt aber bei einer nebenberuflichen Tätigkeit weiterhin voll zur Verfügung zu stehen! Das bedeutet: Werden Sie in Maßnahmen gesteckt, müssen Sie diese mitmachen und werden Sie in Arbeit vermittelt, müssen Sie diese annehmen.
Will man als Kleinunternehmer starten (bis 17.500€ im Jahr) und damit nicht umsatzsteuerpflichtig sein, dann muss man sich nebenberuflich selbstständig melden. Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit, ist man automatisch auch umsatzsteuerpflichtig.
(Anmerkung: Das hat mir die Dame beim Gewerbeamt so gesagt. Ich vermute der Grund ist, dass man bei einer HAUPTberuflichen Selbstständigkeit davon ausgeht, dass man von dem Gewerbe leben will. Das ist mit 17.500€ maximal im Jahr schwer möglich…) - Hauptberufliche Selbstständigkeit
Wollen Sie Gewerbe im Hauptgewerbe betreiben, dann liegt der Fall etwas anders. Hier kommt es jetzt darauf an, ob das Arbeitsamt den hauptberuflichen Charakter Ihres Vorhabens anerkennt oder nicht. Für einen hauptberuflichen Charakter muss Ihr durchschnittlicher Monatsverdienst über dem Verdienst einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegen (dazu im zweiten Teil noch mehr).
Wird der hauptberufliche Charakter Ihrer Tätigkeit anerkannt, dann haben Sie eine Frist von mindestens 6 Monaten, in der Sie vom Arbeitsamt nicht in Maßnahmen oder in Arbeit vermittelt werden – Sie können sich voll auf Ihr Gewerbe konzentrieren.
Wird der hauptberufliche Charakter nicht anerkannt, dann ändert das natürlich nichts an Ihrer Gewerbeanmeldung. Haben Sie in Ihrer Gewerbeanmeldung die hauptberufliche Tätigkeit angegeben, dann bleibt es dabei – das Amt kann Sie nicht zur Ummeldung zwingen! Aber das Amt kann den hauptberuflichen Charakter Ihres Vorhabens nicht anerkennen. Dann müssen Sie – sofern Sie noch Leistung erhalten wollen – dem Amt weiter voll zur Verfügung stehen (wie oben bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit bereits erwähnt).
Im zweiten morgigen Teil widmen wir uns einmal etwas genauer den Dingen, die Sie brauchen und beim Amt vorlegen müssen.
Bis morgen
Ihr Gordon Kuckluck 🙂
P.S.: Ich übernehme keine Gewähr für meine Ausführungen hier! Bitte holen Sie sich Rat bei Ihrem zuständigen Amt ein! Ich weiß nicht, ob es Abweichungen von Bundesland zu Bundesland oder Amt zu Amt gibt! Dieser Artikel soll nur einen ersten Überblick über die Thematik geben und ein kleiner Erfahrungsbericht von mir hier in Rostock sein!
Hi,
Glückwünsche zur Selbstständigkeit! Hast du dich im Bereich Internet Marketing selbstständig gemacht oder in einem anderen Umfeld? Was muss man für Angaben machen wenn man im Internet Marketing sich Selbstständig macht? Kann man da beim Gewerbeamt sagen das man Affiliate Marketing macht? Kann mir gut vorstellen das die da noch nicht im Internetzeitalter angekommen sind und nicht wissen was das sein soll! Oder gibt man da einen Oberbegriff ein, wie Business im Internet, Dienstleistungen im Internet oder oder so viele Fragen, sorry!
Hallo namesloser 😉
Ich habe ja im Artikel geschrieben, dass es da durchaus Unterschiede gibt. Ich weiß von einigen, die konnten ganz allgemeine Dinge angeben, wie z.B. „Online-Dienstleister“ (was ja quasi ALLES sein kann). Als ich das versucht habe, wurde mir gesagt, dass das zu ungenau sei. Ich musste es etwas aufdröseln.
In Zusammenarbeit mit der zuständigen Person, konnte ich mich nachher auf „Verkauf und Erstellen eigener, sowie Vermarktung fremder digitaler Informationsprodukte“, sowie „Webseiten Erstellung, -pflege und -optimierung“ und schließlich doch noch dem Überbegriff „IT-Dienstleistungen“ einigen.
„Affiliatemarketing“ oder sowas, sagt meiner Erfahrung nach weder dem GEWERBE- noch dem ARBEITSamt irgendetwas 😉
Liebe Grüße
Gordon
Hallo Gordon,
auch von mir nochmals an dieser Stelle die herzlichsten Glückwünsche 🙂
Auch die von Dir hier vorgenommene Beschreibung ist als Leitfaden für jeden ebenso Interessierten sehr gut zu verwenden.
Dir für die nächste Zeit beim weiteren Aufbauen viel Spaß und auch das nötige Glück des Tüchtigen 🙂
Liebe Grüße
Volker
Hallo Gordon,
dieser Artikel ist für Betroffene sicherlich eine gute Hilfe!
Weiterhin viel Erfolg und beste Grüße
Konrad
Hallo Gordon,
willkommen in der „Arena“ 😉 Na, so wild geht es nun auch wieder nicht zu und auch die Konkurrenz zerfleischt einen nicht gleich 😉 Ich mache das Spielchen bereits seit fast 12 Jahren und möchte Dir somit viel Erfolg, Glück und Ausdauer bei all Deinen Projekten wünschen.
Viele Grüße
Amadeus
Hallo; glückwunsch für den weg in die selbständigkeit. Schon bedauernswert, wenn man studiert hat und dann nichts bekommt. Vielleicht war es doch der richtige Schicksalsschlag und jetzt bist du in der richtigen Branche angekommen. Artikel ist auch für nicht hartzer sehr lesenswert.
Hallo Gordon,
auch von mir nochmal herzlichen Glückwunsch zur Selbstständigkeit.
Mir selbst steht dieser Schritt noch bevor, deshalb finde ich deine Artikelserie natürlich besonders interessant und werde mir hoffentlich noch einige Infos von dir abholen können bevor es auch für mich „Ernst“ wird.
Liebe Grüße
Stefanie
Servus Gordon,
dass ist einer deiner besten Artikel finde ich. Besonders weil er voll authentisch und aus dem wahren Leben ist. Keine Theorie, sondern echte Erfahrung.
Damit hilfst Du sicher vielen weiter, die ähnliche Pläne haben.
Ist auch eine Super-Idee!!!
Hallo Gordon,
interessanter Blog hier. Liest sich sehr lebendig, auh wenn das meiste für mich natürlich nicht so relevant ist. Ich hab Dir auch noch eine Anmerkung geschickt.
Ansonsten wirklich gut.
Viel Glück weiterhin und steigende Umsätze.
Winke
Bella